den Artikel
Vom Winde verweht scheint die Ökumeneseligkeit des Reformationsjahres. Wer angesichts der zahlreichen bilddokumentierten Umarmungen der Münchener Männerfreundschaft zwischen dem Vorsitzenden der EKD Heinrich Bedford-Strohm und dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Reinhard Kardinal Marx auf echte ökumenische Höhenflüge gehofft hatte, ist wie der weiland zu nah an der Sonne fliegende Ikarus hart auf dem Boden interkonfessioneller Realitäten aufgeschlagen. Anders als in der realen Welt scheint es in der Ökumene nichts zu geben, was den Raum zwischen Himmel und Erde mit Leben füllen könnte. Deshalb wurde die Ankündigung einer von den Deutschen Bischöfen auf der Frühjahrsvollversammlung 2018 beschlossenen Orientierungshilfe „Konfessionsverschiedene Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie“1) als ökumenische Zeitenwende gefeiert; aus dem gleichen Grund wird die mit Schreiben vom 25.Mai 2018 überstellte Feststellung der Glaubenskongregation, Papst Franziskus sei
„zu dem Ergebnis gekommen, dass er [der Text der Orientierungshilfe] nicht reif zur Veröffentlichung ist“2)
nicht nur als ökumenisches Desaster empfunden, sondern sogar als Hinweis der Wortbrüchigkeit des Papstes, der die Vertreter des dem Schreiben vorausgehenden Streites zwischen der Mehrheitsfraktion der Deutschen Bischöfe und einer Gruppe von sieben Kritikern des Wortlautes der Orientierungshilfe, zu denen auch der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki gehört, bei einem Gespräch am 3.Mai 2018 in der Glaubenskongregation zur Einmütigkeit ermahnt hatte3).
Anfragen
Tatsächlich dokumentiert das Schreiben vom 25. Mai 2018 nicht nur die dreiteilig begründete Feststellung, die Orientierungshilfe sei noch nicht reif zur Veröffentlichung, sondern auch den Gang der Ereignisse. Offenkundig hatte Papst Franziskus den Präfekten der Glaubenskongregation vor dem Gespräch vom 3. Mai 2018 gebeten, die im Konflikt liegenden Bischöfe zur Einmütigkeit zu ermahnen. In dem Gespräch wurde von den Teilnehmern aber offenkundig auch vereinbart, dass der Präfekt der Glaubenskongregation Luis F. Ladaria Papst Franziskus über den Verlauf des Treffens informieren werde. Das ist wohl in einer Audienz am 11. Mai 2018 geschehen4), so dass der Papst erst jetzt über den Stand der Dinge Kenntnis erhalten konnte. In einer weiteren Audienz am 24. Mai 2018 haben der Präfekt der Glaubenskongregation und Papst Franziskus noch einmal über die Angelegenheit gesprochen. Offenkundig hat der Text der Orientierungshilfe der Deutschen Bischöfe Fragen aufgeworfen. Zum einen stellt der Präfekt der Glaubenskongregation in dem Schreiben fest, dass es sich bei der in der Orientierungshilfe behandelten Frage um ein Problem von universalkirchlicher Bedeutung handelt, das eben nicht nur auf der Ebene nationaler Bischofskonferenzen behandelt werden kann. In der Tat gibt es konfessionsverschiedene Ehepaare nicht nur in Deutschland. Als zweiter Grund der Skepsis wird genannt, dass die Frage eben nicht nur die Beziehungen zu den aus der Reformation hervorgegangenen Kirchen betrifft, sondern auch andere Kirchen und kirchliche Gemeinschaften, so dass man der Ansicht ist, die Orientierungshilfe beinhalte immanent eine theologische Engführung, die aber weiter gefasst werden müsste. Schließlich wird das Hauptargument der Deutschen Bischöfe hinterfragt,,
„dass in konfessionsverschiedenen Ehen im Einzelfall der geistliche Hunger nach dem gemeinsamen Empfang der Kommunion so drängend sein kann, dass es eine Gefährdung der Ehe und des Glaubens der Ehepartner nach sich ziehen könnte, ihn nicht stillen zu dürfen“5).
Spezialfall eines Spezialfalls
Tatsächlich konstruieren die Deutschen Bischöfe hier den Spezialfall eines Spezialfalles. Spezialfall 1 besteht in der konfessionsverschiedenen Ehe insofern die Konfessionsverschiedenheit nach can 1124 CIC 1983 ein Ehehindernis darstellt, von dem der Seelsorger, der die entsprechende Trauvollmacht hat, eigens dispensieren muss. Das spielt zwar im Alltag der Eheleute, die ja weniger wegen der Konfessionsverschiedenheit bzw. wegen der Verbindung zweier Konfessionen oder aus anderen religiösen Gründen zueinander gefunden haben, sondern (hoffentlich!) aus persönlicher Zuneigung und Liebe, eine untergeordnete Rolle, es darf aber in theologischen Argumentationen nicht übersehen werden. Spezialfall 2 ergibt sich dann schließlich daraus, dass in einer solchen konfessionsverschiedenen Ehe der nicht-römisch-katholische Partner bzw. die Partnerin einen dermaßen großen Hunger nach der Eucharistie haben, diese er aber im Wissen um die mangelnde kirchliche Gemeinschaft nicht empfängt, dass daran sogar die Ehe zu scheitern droht. Mit Verlaub: ein solcher Fall taugt sicher für kirchenrechtliche Seminare, dürfte aber in der gelebten Wirklichkeit konfessionsverschiedener Ehen kaum anzutreffen sein, würde der nicht-römisch-katholische Partner doch die Lehre seiner Herkunfts-Kirche sowohl die Amtstheologie als auch die Sakramentenlehre betreffend missachten, die ja identitätsbildend und sogar konstitutiv für die unterschiedlichen Konfessionen sind. Allein das würde schon, ungeachtet der Skepsis, ob ein Dissens in dieser Frage wirklich ehegefährdend sein kann, zu der Frage führen, warum der nicht-römisch-katholische Partner, wo er doch innerlich letztlich römisch-katholisch glaubt, nicht um der Rettung der Ehe willen den eigentlich konsequenten Schritt der Konversion vollzieht.
Nun ist allerdings die Konstruktion dieses Spezialfalls eines Spezialfalls der Anlass, sich auf can. 844 §4 CIC 1983 zu beziehen und eine „drängende schwere Notlage“ geltend zu machen, die dort analog zur Todesgefahr als Ausnahme erwähnt werden, unter der auch nicht-römisch-katholischen Getauften die Sakramente gültig gespendet werden können.
Das Anliegen ist erkennbar: Man will eine längst gelebte Praxis legitimieren – eine Praxis, die im Übrigen längst legitimiert ist. 2003 stellte Johannes Paul II in der Enzyklika „Ecclesia de Eucharistia“ fest:
„Wenn die volle Gemeinschaft fehlt, ist die Konzelebration in keinem Fall statthaft. Dies gilt nicht für die Spendung der Eucharistie unter besonderen Umständen und an einzelne Personen, die zu Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften gehören, die nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen. In diesem Fall geht es nämlich darum, einem schwerwiegenden geistlichen Bedürfnis einzelner Gläubiger im Hinblick auf das ewige Heil entgegenzukommen, nicht aber um die Praxis einer Interkommunion, die nicht möglich ist, solange die sichtbaren Bande der kirchlichen Gemeinschaft nicht vollständig geknüpft sind.“6)
Warum es angesichts der bereits universalkirchlichen Regelung doch noch ein eigenes Dokument der Deutschen Bischöfe geben sollte, kann also nicht damit begründet werden, dass eine längst geübte pastorale Praxis aus dem Grauschleier des vermeintlich Verbotenen geholt werden sollte. Sollte hier nicht doch eher ein öffentlichkeitswirksames Zeichen der Ökumene gesetzt werden? Ein Zeichen, dass nach der vatikanischen Skepsis nun zum Anlass für einen Streit auch zwischen evangelischen und römisch-katholischen Kirchenvertretern über die Theologie der Eucharistie wird – einem Streit, den man sich so statt der vielen ökumeneseligen Umarmungen im Gedenken an den streitbaren Reformator Martin Luther doch schon im Reformationsjahr 2017 hätte führen können, sollen, ja müssen!
Durchatmen!
Die Ökumeneseligkeit hat einen Knacks bekommen, einen Riss im selbstgeschaffenen Raum-Zeit-Kontinuum kirchlicher Parallelwelten, der dazu führt, dass selbst manche Bischöfe jetzt empört aufschreien. Nicht jeder Aufschrei aber ist schon ein Zeichen freimütiger Rede, kann er doch, gerade wenn er von verantwortlichen Mitautoren der Orientierungshilfe stammt, auch ein sicher verständliches Zeichen verletzter Eitelkeiten sein.
Tatsächlich wäre es angebracht, nach dem vatikanischen Brief vom 25.Mai 2018 erst einmal durchzuatmen, ihn gründlich zu lesen – und dann zu handeln. Das Schreiben endet ja nicht nur mit einem bemerkenswerten Schlussappell, der den päpstlichen Appelle zur Einmütigkeit vom 3. Mai 2018 verstärkt:
„Für den Heiligen Vater ist es eine große Sorge, dass in der Deutschen Bischofskonferenz der Geist der bischöflichen Kollegialität lebendig bleibt, wie es das Zweite Vatikanische Konzil betont hat: ‚Die Bischofskonferenzen können heute vielfältige und fruchtbare Hilfe leisten, um die kollegiale Gesinnung zu konkreter Verwirklichung zu führen.‘ (Dogmatische Konstitution “Lumen gentium” n.23)“7)
Es zieht de facto auch keinen Schlussstrich unter die Debatte, wird doch nur festgestellt, dass der Text der Orientierungshilfe zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht reif zur Veröffentlichung ist. Dazu werden die römischen Dikasterien zum einen angewiesen, den diffusen Begriff der „drängenden schweren Notlage“ zu klären8). Offenkundig ist dem Papst aber auch daran gelegen, dass das Thema von den deutschen Bischöfen im Ringen um Einmütigkeit und mit dem Drängen zu tieferer Reife weiter verfolgt werden soll.
Zeit, neu zu denken
Bei näherer Betrachtung enthält das vatikanische Schreiben vom 25. Mai 2018 also durchaus eine, wenngleich subtile Ermutigung: Denkt neu und nicht in den alten Bahnen! Das wiederum ist nicht nur die eigentliche Bedeutung des biblischen Begriffes der μετάνοια (gesprochen: metánoia), der gemeinhin mit „Umkehr“ übersetzt wird, wörtlich aber „seinen Sinn ändern“ im Sinne von „umdenken“ bedeutet. Der Appell, neu zu denken, findet sich auch im Epheserbrief:
Legt den alten Menschen des früheren Lebenswandels ab, der sich in den Begierden des Trugs zugrunde richtet, und lasst euch erneuern durch den Geist in eurem Denken!
Das Denken – griechisch: νοῦς (gesprochen: noûs)9) – soll erneuert werden, der alte Mensch des früheren Lebenswandels abgelegt werden. Wenige Verse später beschreibt der Epheserbrief, wie dieser Übergang vom alten zu neuem Denken vonstatten gehen soll:
Legt deshalb die Lüge ab und redet die Wahrheit, jeder mit seinem Nächsten; denn wir sind als Glieder miteinander verbunden. Wenn ihr zürnt, sündigt nicht! Die Sonne soll über eurem Zorn nicht untergehen. Gebt dem Teufel keinen Raum! Der Dieb soll nicht mehr stehlen, vielmehr soll er sich abmühen und mit seinen Händen etwas verdienen, damit er den Notleidenden davon geben kann. Über eure Lippen komme kein böses Wort, sondern nur ein gutes, das den, der es braucht, auferbaut und denen, die es hören, Nutzen bringt! Betrübt nicht den Heiligen Geist Gottes, den ihr als Siegel empfangen habt für den Tag der Erlösung! Jede Art von Bitterkeit und Wut und Zorn und Geschrei und Lästerung mit allem Bösen verbannt aus eurer Mitte! Seid gütig zueinander, seid barmherzig, vergebt einander, wie auch Gott euch in Christus vergeben hat.
Nun kann der Text sicher kein vollumfängliches Charakterstudium der Deutschen Bischofskonferenz beinhalten, ist er doch in der zweiten Hälfte des ersten Jahrhunderts verfasst worden. Seine Mahnungen zur Einheit schallen aber durch die Jahrhunderte hindurch auch in die gegenwärtige Situation der Deutschen Bischöfe und die aktuelle Diskussion hinein. Nicht jede Erzürnung ist eben schon freimütige Rede. Die – vor allem öffentliche – Abwertung derer, die anders als man selbst denken, ist hingegen parteiunabhängig durchaus als böses Wort zu werten, das nicht aufbaut, sondern spaltet. Kaum zu leugnen ist außerdem, dass insbesondere nach der Veröffentlichung des vatikanischen Schreibens vom 25. Mai 2018 Bitterkeit, Wut, Zorn10) und – bisweilen an Hysterie grenzendes – Geschrei die Oberhand gewonnen haben. Das Therapeutikum, das nun angezeigt ist, ist nach dem Epheserbrief gegenseitige Güte, Barmherzigkeit und Vergebung. Die Debatte braucht einen Neuanfang!
Alles auf null?
Roma locuta, causa non finita est – Rom hat gesprochen und die Sache ist eben nicht erledigt. Es geht weiter. Es soll weitergehen! Aber es braucht eben ein neues Denken für den ökumenischen Diskurs. Da wäre so viel jetzt schon zu erreichen, wenn man sich nicht immer wieder an den ewig gleichen Fragen festbeißen würde. Auch hier gibt der Epheserbrief wichtige Hinweise:
Wir sollen nicht mehr unmündige Kinder sein, ein Spiel der Wellen, geschaukelt und getrieben von jedem Widerstreit der Lehrmeinungen, im Würfelspiel der Menschen, in Verschlagenheit, die in die Irre führt. Wir aber wollen, von der Liebe geleitet, die Wahrheit bezeugen und in allem auf ihn hin wachsen. Er, Christus, ist das Haupt. Von ihm her wird der ganze Leib zusammengefügt und gefestigt durch jedes Gelenk. Jedes versorgt ihn mit der Kraft, die ihm zugemessen ist. So wächst der Leib und baut sich selbst in Liebe auf.
Zuvorderst geht es darum, sich nicht mehr wie Kinder zu benehmen, sondern mit erwachsener Nüchternheit zu handeln. Die Diskussion suggeriert tatsächlich einen Widerstreit der Lehrmeinungen. Wie soll sich der einfache Gläubige darin zurechtfinden. Kann heute gelten, was gestern noch verurteilt wurde? Das ist durchaus möglich – aber dann muss der Weg eben nicht nach Art theologischer Winkelzüge, die auf Sand gebaut sind, beschritten werden, sondern mit ehrlicher theologischer Arbeit. Wäre es nicht, statt den Spezialfall eines Spezialfalls regeln zu wollen, der in der gelebten Praxis kaum anzutreffen ist, ertragreicher, sich auf den harten theologischen Weg eines Dialoges zwischen lutherischer, unierte, reformierter und römisch-katholischer Theologie zu begeben, um eine gemeinsame Erklärung zur Theologie des Abendmahles bzw. der Eucharistie zu erstellen. Das wird nur über den Streit gehen. Zwar gibt es solche Erklärungen durchaus schon, denkt man etwa an die Leuenberger Konkordie der aus der Reformation hervorgegangenen Kirchen von 197311), die Lima-Erklärung des Ökumenischen Rates der Kirchen von 198212), der die römisch-katholische Kirche allerdings nicht anerkennt. Zumindest von römisch-katholischer Seite aus gesehen, gibt es solche Erklärungen – wenn überhaupt! – nur zwischen der lutherischen und der römisch-katholischen Kirche13). Wäre hier nicht ein Ansatzpunkt für den Bau eines echten ökumenischen Hauses, das nicht auf Zufall oder Sand oder spezielle Spezialfälle gebaut ist?
Das Fundament
Das Fundament jedenfalls ist schon gelegt, besteht doch kein Zweifel, dass eine grundlegende Einheit zwischen den Konfessionen bei aller Differenz in den dann doch auch identitätsstiftenden Fragen besteht:
Ein Leib und ein Geist, wie ihr auch berufen seid zu einer Hoffnung in eurer Berufung: ein Herr, ein Glaube, eine Taufe, ein Gott und Vater aller, der über allem und durch alles und in allem ist.
Es ist durchaus an der Zeit, die Einheit in der Taufe und im Wort Gottes nicht zu unterschätzen. Gerade die Gegenwart Gottes in seinem Wort, in das hinein er sich ja selbst eingefleischt hat, wird zumindest katholischerseits immer noch unterschätzt. Wäre es nicht wert, diese im göttlichen Wort grundgelegte Wahrheit gerade jetzt mit noch viel stärkerer Intensität zu bezeugen? Es ist doch die Verkündigung des fleischgewordenen und in Kreuzestod und Auferstehung offenbar gewordene Wortes Gottes, das nicht nur am Pfingstfest in Jerusalem zur Taufe von 3000 Menschen und der Bildung der ersten Gemeinde führte (vgl. Apostelgeschichte 2,41); auch der Autor des Epheserbriefes, der sich explizit mit Paulus identifiziert, weiß, dass der Glaube aus dem Hören des Wortes (vgl. Römer 10,17) es ist, der den Leib Christi auferbaut:
Mir, dem Geringsten unter allen Heiligen, wurde diese Gnade zuteil: Ich soll den Heiden mit dem Evangelium den unergründlichen Reichtum Christi verkünden und enthüllen, was die Verwirklichung des geheimen Ratschlusses beinhaltet, der von Ewigkeit her in Gott, dem Schöpfer des Alls, verborgen war. So soll jetzt den Fürsten und Gewalten des himmlischen Bereichs durch die Kirche die vielfältige Weisheit Gottes kundgetan werden, nach seinem ewigen Plan, den er durch Christus Jesus, unseren Herrn, ausgeführt hat.
Liebe und Streit – Auf zur Wahrheit!
Wie damals gilt deshalb für die Auferbauung der Kirche konfessionsübergreifend:
Wir aber wollen, von der Liebe geleitet, die Wahrheit bezeugen und in allem auf ihn hin wachsen. Er, Christus, ist das Haupt. Von ihm her wird der ganze Leib zusammengefügt und gefestigt durch jedes Gelenk. Jedes versorgt ihn mit der Kraft, die ihm zugemessen ist. So wächst der Leib und baut sich selbst in Liebe auf.
In Liebe weiter zu streiten – das ist das, wozu Papst Franziskus die deutschen Bischöfe auffordert:
So wächst der Leib und baut sich selbst in Liebe auf.
Und so wird echte Orientierung reifen. Es geht doch um mehr als ein kleines, winziges ökumenisches Zeichen. Es geht um echte Einheit, die auch das Verschiedene ertragen kann. Warum sollte man sich mit Kleinem zufriedengeben, wenn Größeres möglich wäre. Die Zeit jedenfalls ist längst reif für einen richtigen, einen konstruktiven, einen echten, vor allem aber wahrhaft ökumenisch und nicht bloß innerhalb der römisch-katholischen Kirche ausgetragenen Streit, der reformiert und Neues entstehen lässt! Fürchtet euch nicht! Der Leib Christi muss auch heute wachsen!
Bildnachweis
Titelbild: Unfertige Brücke (Alexey Savchuk) – Quelle: Dreamstime – lizenziert als lizenzfrei.
Bild 1: Los! (Werner Kleine) – lizenziert als CC BY-SA 3.0
Einzelnachweis
1. | ↑ | Vgl. hierzu die Pressemeldung der DBK zur Abschlusspressekonferenz der Frühjahrsvollversammlung vom 22. Februar 2018 (Abschnitt 6) – Quelle: https://www.dbk.de/nc/presse/aktuelles/meldung/abschlusspressekonferenz-der-fruehjahrs-vollversammlung-2018-der-deutschen-bischofskonferenz-in-ingol/detail/ [Stand: 10. Juni 2018]. |
2. | ↑ | Zitiert nach http://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/papst-gegen-veroffentlichung-von-handreichung [Stand: 10. Juni 2018]. |
3. | ↑ | Vgl. hierzu http://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/kommunionstreit-papst-will-moglichst-einmutige-regelung [Stand: 10. Juni 2018]. |
4. | ↑ | Siehe hierzu http://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/papst-gegen-veroffentlichung-von-handreichung [Stand: 10. Juni 2018]. |
5. | ↑ | Pressemeldung der DBK zur Abschlusspressekonferenz der Frühjahrsvollversammlung vom 22.Februar 2018 (Abschnitt 6) – Quelle: https://www.dbk.de/nc/presse/aktuelles/meldung/abschlusspressekonferenz-der-fruehjahrs-vollversammlung-2018-der-deutschen-bischofskonferenz-in-ingol/detail/ [Stand: 10. Juni 2018]. |
6. | ↑ | Papst Johannes Paul II, Enzyklika „Ecclesia de Eucharistia“, 17.4.2003, Nr. 45, Quelle: http://www.vatican.va/holy_father/special_features/encyclicals/documents/hf_jp-ii_enc_20030417_ecclesia_eucharistia_ge.html [Stand: 10. Juni 2018]. |
7. | ↑ | Zitiert nach: http://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/papst-gegen-veroffentlichung-von-handreichung [Stand: 10. Juni 2018]. |
8. | ↑ | Vgl. http://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/papst-gegen-veroffentlichung-von-handreichung [Stand: 10. Juni 2018]. |
9. | ↑ | Das Wort steckt auch in μετάνοια (gesprochen: metánoia). |
10. | ↑ | Erwähnt sei hier allein der Abstract von katholisch.de zur Stellungnahme Walter Kardinal Kaspers, die insinuiert, Kardinal Kasper sei über den Brief an sich zornig, während im Text dann deutlich wird, dass sich sein Zorn auf das vorzeitige Durchstechen des Briefes bezieht – ein typisches Beispiel, wie selbst römisch-katholische Medien bewusst oder unbewusst durch unreflektierte Formulierungen nicht gerade zur Versachlichung der Debatte beitragen (siehe hierzu: http://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/kardinal-kasper-vorschlaege-loesung-eucharistie-streit [Stand: 10. Juni 2018]. |
11. | ↑ | Vgl. hierzu https://www.ekd.de/11304.htm [Stand: 10. Juni 2018]. |
12. | ↑ | Vgl. hierzu http://www.theologische-links.de/downloads/oekumene/Lima-Papier.pdf [Stand: 10. Juni 2018]. |
13. | ↑ | So die gemeinsame vom Papst Franziskus am 31.10.2016 in Lund unterzeichnete Erklärung (Text in deutscher Übersetzung unter http://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/ziel-ist-das-gemeinsame-abendmahl [Stand: 10. Juni 2018] bzw. die Declaration on the Way. Church, Ministry, and Eucharist der evangelisch-lutherischen Kirche in Amerika und der ökumenischen Komitees der amerikanischen Bischofkonferenz (Text unter http://download.elca.org/ELCA%20Resource%20Repository/Declaration_on_the_Way.pdf?_ga=2.10588852.1259910820.1528662134-425643485.1528662134 [Stand: 10. Juni 2018]). |
Natürlich ist es gut und richtig, auf den großen zwischenkirchlichen Streit und die große ökumenische Einigung zu setzen. Aber die Situation von konfessionsverbindenden Ehen, in der kath. Messe nicht offiziell als Ehepaar eingeladen zu sein, als Sepzialfall eines Spezialfalls zu bezeichnen, ist doch arg weltfremd. Natürlich entstehen aus Messbesuchen, in denen sich der ev. Partner nicht eingeladen fühlt, eheliche Auseinandersetzungen, die die Partnerschaft gefährden können, v. a. dann, wenn beide Partner in ihrer eigenen Kirche gut verwurzelt sind. Hier wäre ein offizielles klärendes Wort durchaus hilfreich. Und die augenblickliche Situation ist genau das Gegenteil.
Ich glaube nicht, dass das weltfremd, sondern das eigentliche Problem ist. Die ev. Partner sind doch längst eingeladen, wie ich ja mit Verweis auf Johannes Paul II deutlich mache. Das Problem an sich ist doch geklärt. Man hätte einfach darauf noch einmal aufmerksam machen können. Stattdessen konstruiert man einen Fall, der so in der Realität kaum vorkommen dürfte – und das scheint mir die eigentliche Schwäche zu sein. Was will man denn mit der Orientierungshilfe erreichen, wenn das Dargestellte doch schon 2003 eine päpstliche Lösung erfahren hat, wenn nicht eine vermeintlich kirchenrechtliche Intensivierung, die so eben nicht funktioniert und zudem auf eine seelsorgliche Notlage (Spezialfall!) in einer konfessionsverschiedenen Ehe (eherechtlich ebenfalls Spezialfall!) abhebt. Ich schreibe ja, dass das in der konkreten Wirklichkeit nicht das Erleben der Eheleute betrifft. Wenn man aber, wie die deutschen Bischöfe, kirchenrechtlich argumentiert, muss man auf dieser Ebene bleiben – und genau da liegt offenkundig das argumentative Problem, der zur Einschätzung geführt hat, dass die Orientierungshilfe nicht veröffentlichungsreif ist. Der Auftrag lautet damit doch wohl: Macht ihn veröffentlichungsreif! Geht andere Wege! Vor allem echte ökumenische! Was ist daran ökumenisch, wenn die deutschen Bischöfe einseitig ohne Beteiligung ev. Partner eine Orientierungshilfe herausgeben? Ich bleibe dabei: Da ist mehr drin, denn gerade die inkriminierte Fragen sind doch mit Ecclesia de Eucharistia Nr. 45 von Papst Johannes Paul II schon beantwortet, dass die ev. Partner längst eingeladen sind: “In diesem Fall geht es nämlich darum, einem schwerwiegenden geistlichen Bedürfnis einzelner Gläubiger im Hinblick auf das ewige Heil entgegenzukommen, nicht aber um die Praxis einer Interkommunion, die nicht möglich ist, solange die sichtbaren Bande der kirchlichen Gemeinschaft nicht vollständig geknüpft sind.” Der sog. Einzelfall ist also längst geklärt! Daraus kann eben kein Streit mehr entstehen!
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Da ist die Frage eher, ob die Betreffenden wirklich über das schon Mögliche informiert sind. In der Tat hat da der sog. „Kommunionstreit“ und m.E. auch die bekannt gemachte Argumentstion der Orientierungshilfe der Bischöfe letztlich für mehr Verwirrung, denn für Klarheit gesorgt. Wie gesagt: eigentlich ist durch das Wort Johannes Pauls II schon alles gesagt gewesen. Tragisch ist sicher, dass das viele nicht wissen … Wäre es nicht besser gewesen, wenn die DBK darauf hingewiesen hätte, statt mit merkwürdigen kirchenrechtlichen Winkelzügen neue Nirmen zu suggerieren, die es so nicht gibt?
Herzlichen Dank für u.a. den Hinweis auf die Regelung in der Enzyklika des Hl. Johannes Paul II. von 2003.
Jetzt verstehe ich auch sehr gut, weshalb man Frère Roger Schütz beim Trauergottesdienst für Johannes Paul II. öffentlich auf dem Petersplatz die hl. Kommunion geben konnte.
Es wurde seinerzeit viel darüber spekuliert, ob er etwa heimlich zum Katholizismus konvertiert sei.
@Lehrer Lämpel
“Jetzt verstehe ich auch sehr gut, weshalb man Frère Roger Schütz beim Trauergottesdienst für Johannes Paul II. öffentlich auf dem Petersplatz die hl. Kommunion geben konnte.”
Hier – bin ich überzeugt – entspricht Ihr Verständnis nicht der Tatsache. Dass Frère Roger Schütz damals die Kommunion erhalten hatte, hatte andere, tiefere Gründe. Wenn Sie seine Schriften über Maria und Eucharistie lesen, werden Sie sehen, dass er praktisch den katholischen Glauben bekannt hat. M.W. hat er vor JP2 seinen Wunsch geäußert, katholisch zu werden. Der Papst hat aber gemeint, es wäre besser, wenn er offiziell protestantisch bleibt. Man vermutet, die öffentliche Konversion könnte für die Protestanten der Taizé – Bewegung gegenüber einen negativen Beigeschmack verursachen.
Wie viele evangelische Ehepartner sind so weit wie der Gründer der Gemeinschaft von Taizé? Wäre er mit einer katholischen Frau verheiratet, wäre er konvertiert.