Symbolon – vom griechischen σύμβολον. Wortwörtlich überstetzt bedeutet der Begriff “Das Zusammengeworfene”. Der Begriff geht auf eine altgriechische Praxis zurück: Zwei Verhandlungspartner zerbrachen eine Scherbe; jeder Partner bekam ein Bruchstück mit. Kamen die Partner oder beauftragte Unterhändler wieder zusammen, konnten sie durch das Zusammenfügen (“Zusammenwerfen”) der Bruchstücke ihre Bevollmächtigung nachweisen. Die Bruchstücke waren “Symbole” der Bevollmächtigung. Das Symbol besteht also aus einer sichtbaren Wirklichkeit (hier die Bruchstücke), in denen eine nichtsichtbare Realität (hier die Bevollmächtigung) zum Ausdruck kommt.
In der Folge dieses altgriechischen Brauchs bezeichnete man in der Folge etwa in Athen die Teilnahmemarke, die den Zutritt zur Volksversammlung (der sogenannten ἐκκλεσία – gesprochen: ekklesía)gewährte, als “Symbolon”. Das “Symbolon” war also das Erkennungszeichen der Zugehörigkeit zur Volksversammlung.
In diesem Sinn verwendet auch die Versammlung der Kirche, die sich ebenfalls als ἐκκλεσία versteht, den Begriff “Symbolon” als Bezeichnung für das Glaubensbekenntnis – speziell das Glaubensbekenntnis der Konzilien von Nizäa (325 n.Chr.) und Konstantinopel (381 n.Chr.), das auch als großes Glaubensbekenntnis bekannt ist. Die Zustimmung zum Glaubenbekenntnis eröffnet gewissermaßen den Zutritt zur kirchlichen Gemeinschaft; das Glaubensbekenntnis wird zu ihrem “Symbol”.
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